Unterrichtsbefreiungen

 

Unterrichtsbefreiungen sollten in der Regel spätestens eine Woche vor dem gewünschten Termin

schriftlich beim Klassenlehrer oder im Büro beantragt werden.

Unterrichtbefreiungen genehmigen je nach Dauer des Unterrichtsausfalls der Klassenlehrer

oder die Schulleitung.

Vereinbaren Sie bitte Arzttermine nach Möglichkeit für die unterrichtsfreie Zeit!

Sollte ihr Kind wegen einer Krankheit oder einer Verletzung nicht am Sportunterricht

teilnehmen können, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. 

Eine Entschuldigung für den Sportunterricht entbindet den Schüler nicht grundsätzlich

von der Anwesenheitspflicht.